23. Mai 2019 Von Wittenberge über Wolfsburg nach Salzgitter 187 km
- normalo on bike

- Jun 2, 2019
- 2 min read
Meine weiteste Tagesetappe bislang. Die Kamera hat dann schon begonnen die ersten Aufzeichnungen zu überschreiben.
Aber solche Radwegparker sind trotzdem immer noch genügend auf den Aufzeichnungen. Gut, dass er für seine Sicherheit gesorgt hat und zur Straße etwas Abstand gelassen hat, damit er auch sicher aussteigen kann, die Radfahrer können ja aufpassen.
Ein Fahrzeug steht hier in Andersee allein auf weiter Flur und genau da muss mich ein Autofahrender überholen. Den gebotenen Abstand kann er so natürlich nicht einhalten. Aber wen wundert das in einem so autofreundlichem Umfeld. n anderer Stelle in Andersee beginnt der gemeinsame Geh- und Radweg genau vor der Einmündung, damit der Radfahrer schön in die Gefährdung durch den kreuzenden Verkehr gerät.
Im Brome ist dies noch ausgeprägter, da wird der Radfahrer nur für den Kreuzungsbereich auf den Gehweg geführt und so in Gefahr gebracht. Vermutlich geschieht das um den Autofahrern an dieser Stelle, an der sie nun über fast 50 m nicht überholen könnten dies doch noch zu ermöglichen.
Ich hoffe, dass dieser rücksichtslosen Gefährdung von Radfahrern nur Gedankenlosigkeit oder einfach zu wenig Erfahrung zu Grunde liegt und kein böser Wille, dann beseht noch Hoffnung auf Verbesserung. Mir ist oft schleiherhaft, wie man auf die unterschiedlichen Ideen zur Gefährdung von Radfahrern kommen kann und scheinbar diese auch noch für schützende Maßnahmen hält. Im folgenden Beispiel endet der Radweg auf der einen Seite der Bundesstraße und geht auf der anderen Seite weiter. An dieser Stell wird der Radfahrer jedoch durch ein Gitter am Befahren des Radwegs gehindert. Sicher kann er dieses umfahren und sicher soll es verhindern, dass der Radfahrer, der von der anderen Seite kommt blindlinks auf die Straße fährt (weil wir Radfahrer ja alle zu blöd sind um zu gucken), aber es verhindert eben auch, dass ich von der anderen Seite hier auf den Radweg zügig auffahre, weshalb ich an anderer Stelle die Straße kreuzen muss. Leider ist der so erreichte Radweg nicht in einem Zustand, in dem er als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfte. Ich benutze ihn natürlich trotzdem, auch wenn es meinem Rad schadet.
Es gibt aber auch Erfreuliches zu berichten, denn an der B 71, an der ich ansonsten nur Vorfahrt gewähren für den Radfahrer gefunden habe, hat er hier wie vom Gesetzgeber vorgesehen nach Steppenbeck Vorrang, teilweise sogar mit roter Radfurt, jedenfalls aber mit einem deutlichen Hinweis für den Autofahrer. Unsicher fühle ich mich ohne die Furt aber dennoch.
Und ich befürchte, dass es nur eine Frage der Zeit ist und dann wird auch hier dem KFZ-Verkehr der Vorzug gegeben, zumindest, wenn hier der selbe Verwaltungsmitarbeiter zuständig ist, der auch die Beschilderung im Heidekreis beeinflusst.
In Tangeln ist der Gehweg ein Gehweg und nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet, wenn man aus Richtung Beetzendorf kommt und zur B 248 fährt. Es ist auch unschwer zu erkennen, dass er die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Um so verwunderter war ich dann, als ich kurz vor der B248 die Radfurt erblickte. Wie sich dann herausstellte, war dieser Weg aus der anderen Richtung als Geh- und Radweg gekennzeichnet. Solche falschen Kennzeichnungen müssen entfernt werden. Es ist wichtig, dass sich der Staat an seine eigenen Gesetze hält, wenn er Rechtstreue von seinen Bürgern erwartet.






































































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