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20. Mai 2019 Berlin nach Angermünde über Chorin 91 km

In Berlin an einem Montagmorgen im Berufsverkehr zu starten, brachte noch einmal einen ganz neuen Blick auf den Straßenverkehr. Es sind wirklich viele Radfahrer unterwegs und alle haben es eilig. Ich bin aber auch auf eine Möbelspedition gestoßen, die tatsächlich ihren Wagen nicht auf dem Radweg, sondern vorschriftsmäßig auf die Autospur gestellt hat. Dafür gab es von mir ein dickes Lob.



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Das ist leider die absolute Ausnahme...


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Der Radweg von Berlin Richtung Lindberg hat nicht nur Unebenheiten durch Platten, sondern auch dadurch, dass diese zuwuchern.

Bei Malkow wird wieder einmal ein falscher Eindruck eines Radweges erweckt. Ich finde es sehr traurig, dass unsere Verwaltung einfach nicht in der Lage oder nicht willens ist eine rechtskonforme Beschilderung der Straßen und Radwege zu erstellen.




Skurril wurde es dann in Bernau, wo der Sicherheitsstreifen verschwindet und auf den Gehweg zu laufen scheint. Da aber dieser nicht als Radweg gekennzeichnet ist, dürfen Radfahrer dort nicht fahren. Der Radfahrer muss auf der Fahrbahn weiter fahren, wobei der Autofahrer aber glaubt, der Radfahrer habe nichts auf der Fahrbahn zu suchen. Autofahrer lassen sich dann oft dazu hinreißen den Radfahrer durch dichtes Vorbeifahren auf diesen Umstand hinzuweisen. Radfahrer durch solche Markierungen derart zu gefährden, ist absolut verantwortungslos und kann nicht damit entschuldigt werden, dass der Autofahrer ja den Radfahrer auch dann nicht abdrängen dürfe, wenn der Radfahrer regelwidrig die Fahrbahn benutzt. Dieses Verhalten ist vorhersehbar und wird von der Verwaltung billigend in Kauf genommen.


Nach dem Zebrastreifen entsteht ein Radweg, auf den der Radfahrer dann auch geleitet wird, falls er die Engstelle überlebt hat.

Und es geht genauso skurril weiter in Bernau. An der hier gezeigten Kreuzung entsteht plötzlich eine Radspur, die nach der Kreuzung auf einen Radweg führt, der aber sofort wieder endet und den Radfahrer gegenüber dem übrigen Verkehr benachteiligt, der nun zwar dem nachfolgenden Verkehr keinen Vorrang gewähren muss, aber praktisch sich komplett nach hinten umdrehen muss um festzustellen, ob ihm Vorrang eingeräumt wird.

Wer hier plant, ist offensichtlich noch nie mit dem Rad in der Stadt rechtskonform unterwegs gewesen.

Ganz großes Thema war an diesem Tag wieder einmal der Abstand der Fahrzeuge zu mir als Radfahrer. Auch wenn Brandenburg zu den Bundesländern gehört, was wenige Radwege an Straßen außerorts hat, führt dies offensichtlich nicht zu mehr Rücksicht den Radfahrern gegenüber.


Die Fahrerin des Pflegedienstes pöbelte mich zudem noch aus dem geöffneten Fenster an, weil sie wollte, dass ich auf dem Gehweg mit dem Rad fahre. Daher war das enge Überholen auch nicht nur ein Verstoß gegen die StVO sondern eine strafrechtliche Nötigung.



 
 
 

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